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   ArbG Herne, 29.01.2014 - 5 Ca 2225/13   

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https://dejure.org/2014,7714
ArbG Herne, 29.01.2014 - 5 Ca 2225/13 (https://dejure.org/2014,7714)
ArbG Herne, Entscheidung vom 29.01.2014 - 5 Ca 2225/13 (https://dejure.org/2014,7714)
ArbG Herne, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 5 Ca 2225/13 (https://dejure.org/2014,7714)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Befristung wegen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Befristung wegen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses eines Musikschullehrers bei Ungewissheit über die Fortführung eines Projektes oder Auftrages

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.02.2008 - 7 AZR 950/06

    Befristeter Arbeitsvertrag - Vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung

    Auszug aus ArbG Herne, 29.01.2014 - 5 Ca 2225/13
    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristetet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht (BAG, Urteil vom 17.03.2010 - 7 AZR 640/08 - EZA § 14 TzBfG Nr. 63; Urteil vom 02.02.2008 - 7 AZR 950/06 - juris).

    Der vorübergehende Bedarf an der Arbeitsleistung kann auf einer zeitweise übernommenen Sonderaufgabe beruhen oder auf einer im Bereich der Daueraufgaben des Arbeitgebers vorübergehend angestiegenen Arbeitsmenge, für deren Erledigung das vorhandene Stammpersonal nicht ausreicht (BAG, Urteil vom 20.02.2008 - 7 AZR 950/06 - a.a.O.).

    Solche Unsicherheit gehört zum unternehmerischen Risiko des Arbeitgebers, das er nicht durch Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages auf den Arbeitnehmer abwälzen darf (BAG, Urteil vom 11.09.2013 - 7 AZR 107/02 - juris; Urteil vom 20.02.2008 - 7 AZR 950/06 - a.a.O.).

  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 640/08

    Befristung - vorübergehender Bedarf - Haushalt

    Auszug aus ArbG Herne, 29.01.2014 - 5 Ca 2225/13
    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG setzt voraus, dass im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit hinreichender Sicherheit zu erwarten ist, dass nach dem vorgesehenen Vertragsende für die Beschäftigung des befristetet eingestellten Arbeitnehmers kein dauerhafter betrieblicher Bedarf mehr besteht (BAG, Urteil vom 17.03.2010 - 7 AZR 640/08 - EZA § 14 TzBfG Nr. 63; Urteil vom 02.02.2008 - 7 AZR 950/06 - juris).

    Die Prognose ist Teil des Sachgrundes für eine Befristung; die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG, Urteil vom 17.03.2010 - 7 AZR 640/08 - a.a.O., Urteil vom 05.06.2002 - 7 AZR 241/01 - EZA § 620 BGB Nr. 193).

  • BAG, 11.02.2004 - 7 AZR 362/03

    Befristeter Arbeitsvertrag bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung des

    Auszug aus ArbG Herne, 29.01.2014 - 5 Ca 2225/13
    Der Sachgrund des § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 TzBfG ist jedoch von der regelmäßig gegebenen Unsicherheit über die künftige Entwicklung des Arbeitskräftebedarfs eines Unternehmens oder einer Behörde zu unterscheiden (BAG, Urteil vom 11.02.2004 - 7 AZR 362/03 - EZA § 620 BGB 2002 Nr. 9).

    Wird die Befristung auf die nur vorübergehende Übertragung und Wahrnehmung einer Aufgabe gestützt, vermag dies für sich gesehen, sie nicht zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 11.09.2013 - 7 AZR 107/02 - a.a.O.; Urteil vom 11.02.2004 - 7 AZR 362/03 - a.a.O.).

  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus ArbG Herne, 29.01.2014 - 5 Ca 2225/13
    Die Prognose ist Teil des Sachgrundes für eine Befristung; die tatsächlichen Grundlagen für die Prognose hat der Arbeitgeber im Prozess darzulegen (BAG, Urteil vom 17.03.2010 - 7 AZR 640/08 - a.a.O., Urteil vom 05.06.2002 - 7 AZR 241/01 - EZA § 620 BGB Nr. 193).
  • BAG, 17.03.2010 - 7 AZR 843/08

    Befristung - Haushalt - Zweckbestimmung - vorübergehender Beschäftigungsbedarf

    Auszug aus ArbG Herne, 29.01.2014 - 5 Ca 2225/13
    Der Arbeitnehmer muss überwiegend entsprechend dieser Zwecksetzung beschäftigt werden (BAG, Urteil vom 11.09.2013 - 7 AZR 107/02 - juris; Urteil vom 17.03.2010 - 7 AZR 843/08 AP Nr. 16 zu § 14 TzBfG Haushalt).
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